Jobs

Deine Karriere im GFO-Verbund.

Erfahre mehr
Schließen
Lernportal

Unser Lernportal ILIAS

Hier klicken
Schließen
Infoportal

Unser Infoportal Publish

Hier klicken
Schließen
Schließen

Operationstechnische ­ Assistent:innen

Operationstechnische ­ Assistent:innen

Der Beruf der Operationstechnische Assistenten:innen (OTA) ist vergleichsweise jung. Er bietet gute Aufstiegsmöglichkeiten in Leitungsfunktionen sowie hervorragende Beschäftigungsaussichten aufgrund des hohen Bedarfs an qualifiziertem Personal. Ab dem Ausbildungsstart 2022 ist die Ausbildung staatlich anerkannt und in einem Bundesgesetz geregelt.

OTA:
  • bereiten eigenständig und strukturiert operative Eingriffe in unterschiedlichen operativen und diagnostischen Bereichen vor und nach,
  • überwachen und unterstützen fachgerecht Patient:innen aller Altersstufen vor, während und nach operativen Maßnahmen,
  • führen eigenständig die Instrumentiertätigkeit in den verschiedenen operativen und diagnostischen Bereichen durch,
  • führen im Rahmen der Springertätigkeit alle notwendigen Maßnahmen fach- und sachgerecht aus,
  • organisieren und koordinieren Arbeitsprozesse und unterstützen dabei das operierende Team,
  • setzen spezielle medizinisch-technische Geräte effizient und sicher ein, erkennen technische Probleme und leiten notwendige Maßnahmen ein,
  • erkennen Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende und kompensierende Maßnahmen ein.
  • Über den operativen Versorgungsbereich hinaus nehmen OTA in Ambulanzen, Notfallaufnahmen und weiteren Funktionsbereichen verantwortliche Positionen ein.

Als staatlich anerkannte OTA-Schule bilden wir nach den Vorgaben des ATA-OTA-Gesetzes, der ATA-OTA-APrV und den entsprechenden Qualitätsstandards aus.

Für die Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz benötigt ihr die gesundheitliche Eignung. Ferner ist erforderlich:

  • Vollendung des 18.Lebensjahres, spätestens in den ersten sechs Wochen der Ausbildung,
  • Abitur oder Fachhochschulreife oder
  • ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss, Fachoberschulreife, mittlere Reife) oder
  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz.

Wichtig: Zur Orientierung im Berufsfeld OTA ist es erforderlich, ein zwei- bis vierwöchiges Praktikum im OP zu absolvieren. Das Praktikum hilft euch dabei, den Berufsalltag von OTA kennenzulernen und einen Einblick in die unterschiedlichen Bereiche zu bekommen.

Die OTA-Ausbildung beginnt am 1. September. Sie dauert drei Jahre und umfasst insgesamt 4.600 Stunden:

  • 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und
  • 2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Die Unterrichts- und Praxisphasen finden abwechselnd im Blocksystem statt und werden für die gesamte Ausbildungsdauer von der Schule geplant.

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche und die mündliche Prüfung finden in der Schule statt. Die praktische Prüfung wird in einer realen und komplexen operativen Situation in einer OP-Abteilung absolviert.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung ist auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und der Rahmenpläne des Landes in Form von Modulen strukturiert. Gelungenes Lernen verstehen wir als eine Kooperation der Lernenden mit den Lehrenden. Im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts geben wir immer wieder Impulse und fördern die Entwicklung von Kompetenzen. Dabei werden wir den Anforderungen durch ein breites Methodenspektrum gerecht. Abhängig vom jeweiligen Unterrichtsziel werden Moduleinheiten auch in wechselnden Gruppenzusammensetzungen angeboten.

Praktische Ausbildung

2.500 Stunden praktische Ausbildung verteilen sich über drei Jahre im Blocksystem. In mehr als 20 kooperierenden Krankenhäusern im Köln-Bonner Einzugsgebiet werden unsere Auszubildenden mit ihren späteren Aufgaben in interdisziplinären Operationsbereichen sowie den Funktions- und Versorgungsbereichen vertraut gemacht. Dazu durchläuft jede:r Auszubildende verschiedene Bereiche sowohl im OP als auch in den Funktions- und Versorgungsbereichen. Dies geschieht hauptsächlich in dem Krankenhaus, bei dem der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Wenn das „eigene“ Krankenhaus einen speziellen Pflichteinsatz nicht anbietet, stehen andere, mit uns kooperierende Krankenhäuser zur Verfügung. Durch diesen Austausch stellen wir sicher, dass alle notwendigen Einsatzbereiche absolviert werden.

Für die praktische Ausbildung sind speziell dafür weitergebildete Praxisanleiter:innen zuständig. Sie stehen unseren Auszubildenden während der praktischen Einsätze mit Rat und Tat professionell zur Seite.

Kooperierende Krankenhäuser
Prüfung

Die Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz schließt mit einer Prüfung nach der ATA-OTA-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung ab:

  • Schriftlicher Teil: Drei Aufsichtsarbeiten in einem Umfang von jeweils 120 Minuten.
  • Praktischer Teil: Umfassende Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung eines operativen Eingriffs.
  • Mündlicher Teil: Komplexe Aufgabenstellung in Form einer Fallbearbeitung.

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen greifen Inhalte aus dem theoretischen und praktischen Unterricht auf. Alle Prüfungsteile werden von Fachprüfer:innen abgenommen. Mit Beginn der Ausbildung bereiten wir euch auf die Prüfungen und die Berufstätigkeit vor. Wir begleiten euch zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und unterstützen euch in eurem  Lernfortschritt sowie der Kompetenzentwicklung.

Unsere Auszubildenden erhalten von dem jeweiligen Arbeitgeber (Krankenhaus) eine monatliche Ausbildungsvergütung:

  • im 1. Ausbildungsjahr 1.340,69 Euro
  • im 2. Ausbildungsjahr 1.402,07 Euro
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.503,38 Euro
    (Stand März 2024)

Seid ihr an einer Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz an unserer Schule interessiert? Dann freuen wir uns auf eure Bewerbung!

Es gibt keine Bewerbungsfristen – die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist jederzeit möglich. Ausbildungsbeginn ist der 1. September.

Wir benötigen von euch diese Bewerbungsunterlagen:

  • persönliches Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • vollständige Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse,
  • Anerkennung des Schulabschlusses, wenn ihr den Schulabschluss nicht in Deutschland erworben habt,
  • ggf. Praktikumsbescheinigungen,
  • ggf. Nachweis über einen Berufs- oder Hochschulabschluss,
  • ggf. Nachweis sonstiger Tätigkeiten, z. B. Arbeitszeugnisse.

Online Bewerben

Auswahlverfahren

Wir laden alle geeigneten Bewerber:innen zu einem 90-minütigen Assessment ein. Wir möchten dabei etwas über die Gründe eurer Berufswahl und über eure persönlichen Fähigkeiten erfahren. Bei Interesse laden wir euch zu einem weiteren Gesprächstermin ein, bei dem sich die Aufnahme in die Ausbildung entscheidet. Wenn alle Plätze besetzt sind, werden geeignete Bewerber:innen in die Warteliste aufgenommen.

Unterstützung

Wenn ihr im Zusammenhang mit eurer Bewerbung Fragen haben, könnt ihr mit uns in Verbindung treten. Wir beraten euch gern bei Fragen zu euren Zugangsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.

Wohngelegenheiten

Einige unserer Kooperationshäuser verfügen über Wohnheimplätze.